Logo REWE Logo Fernsehlotterie Logo Denza | Weller Logo Kiel.Sailing.City.

Sicher durch die Kieler Woche

Damit alle Besucher*in­nen die Kieler Woche unbe­schwert genießen können und sich jeder­zeit gut aufgehoben fühlen, gibt es ein um­fang­reiches Sicher­heits­konzept. Stadt und Polizei­ haben es gemein­sam entwickelt.

 

Rücksicht verbindet

Der Düsternbrooker Weg gehört den Fußgänger*innen. Sie werden geschützt, darum gilt: Fahrradfahren oder Rollerfahren ist ab 17 Uhr, am Wochenende ab 12 Uhr nicht mehr erlaubt. 

Dann heißt es entweder schieben oder über die Feldstraße oder den Niemannsweg ausweichen.


Die Kieler-Woche-Ampel

 



Sicherheit auf einen Blick

 

Auf einer Karte, der Kieler-Woche-Ampel, werden die aktuellen Füllungszustände auf den Eventarealen in einem Ampelsystem angezeigt. 

Bei „Grün“ ist das Areal geöffnet, bei „Orange“ fast komplett gefüllt und bei „Rot“ geschlossen. So können sich alle schon vor und während ihres Besuches einen Überblick verschaffen und die eigene Kieler-Woche-Reise planen.

Damit zwischen den Eventarealen ausreichend Bewegungsfreiheit herrscht, wird zur Kieler Woche 2026 ein besonderer Fokus auf das Freihalten von Bewegungszonen, Flucht- und Rettungswegen gelegt. Dazu gehört beispielsweise, dass Stände, Vorbauten oder Dekorationselemente, die den Lauf beeinträchtigen können, nicht zugelassen sind. 

Auch Veranstaltungskonzepte, die den Lauf der Kiellinie einschränken, wurden geprüft, umgestellt und neu gedacht.

In der Woche vor und nach der Kieler Woche finden auf einigen Flächen umfangreiche Auf- und Abbauarbeiten statt, die zur Kieler Woche 2026 weiter abgesichert werden. Insbesondere die Hörn, der Rathausplatz und die Kiellinie werden ausschließlich mit einer vorab erteilten Sondernutzungserlaubnis für Fahrzeuge befahrbar sein. Dabei gilt immer Schrittgeschwindigkeit, und das Rückwärtsfahren ist ausschließlich gemeinsam mit einer*m Einweiser*in erlaubt. 

Fahrräder und E-Scooter müssen in dieser Zeit zur Sicherheit Umleitungen nehmen oder ihr Fahrzeug schieben. Zur Unterstützung werden an der Kiellinie Sicherheitsmitarbeiter*innen eingesetzt, die jederzeit ansprechbar sind und bei Fragen vor Ort helfen können. 

Für Fußgänger*innen sind die Flächen grundsätzlich durchgehend frei begehbar. Abgesperrte Bereiche können gegebenenfalls zeitweise nicht betreten werden.

Die Kiellinie kann zur Kieler Woche 2026 täglich lagebedingt im Bereich zwischen dem Ostseekai und der Reventlouschleife zur Einbahnstraße: Besucher*innen werden vom Süden aus vorbei am Ostseekai über den Düsternbrooker Weg geleitet und können die Kiellinie auf Höhe der Reventlouwiese erreichen. 

Der Düsternbrooker Weg gehört zu besucher*innenstarken Zeiten den Fußgänger*innen. Fahrradfahren oder Rollerfahren ist ab 17 Uhr, am Wochenende ab 12 Uhr nicht mehr erlaubt. Nun heißt es entweder schieben oder über die Feldstraße beziehungsweise Niemannsweg ausweichen.

Nördlich davon ist die Kiellinie im Normalfall frei erreichbar. Diese Regelung kann je nach Besucher*innenaufkommen auch lagebedingt angepasst werden – Teile der Kiellinie könnten also darüber hinaus zeitweise gesperrt oder die Einbahnstraßenregelung auch aufgehoben werden.

Um die Gesamtlage sowie die Bewegungen der Gäste ganzheitlich im Blick zu behalten und frühzeitig bewerten zu können, wird eine Bildübertragung (nach §184 LVwG) an 15 Standorten in der Innenstadt vorgesehen.

Die Live-Bilder erlauben es, den Überblick über die Gesamtveranstaltung in Echtzeit zu erhalten und damit im Falle von notwendigen Maßnahmen frühzeitig, schnell und präzise agieren zu können. 

Die Bilder unterstützen das Sicherheitsteam bei der Bewertung der Besucher*innen-Ströme; es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

Die Auftrittszeiten der Top Acts wurden zwischen den Hauptbühnen der Kieler Woche besser aufeinander abgestimmt und die Sicherheitskonzepte der Eventareale an den jeweiligen Tagen angepasst. 

Dazu wurde der Kontakt mit den Veranstalter*innen der Rathausbühne, dem NDR und der Regiocast-Gruppe (Fördebühne und Radio BOB! Rockcamp) intensiviert und klare Absprachen im Bühnenprogramm getroffen. Alle Top Acts werden vorab mit der städtischen und polizeilichen „Koordinierungsgruppe Sicherheit“ abgestimmt, damit diese den Gesamtblick über alle Eventareale erhält und entsprechende Besucher*innenbewegungen besser vorplanen kann.

Das digitale Wegeleitsystem in der Innenstadt wird um zusätzliche Media Walls an wichtigen Bewegungsorten zwischen den Eventarealen ergänzt. So erhalten Besucher*innen aktuelle Informationen zu Sicherheits- und Programmhinweisen. Darüber hinaus wird es auf www.kieler-woche.de, der Kiel-App  und auf den Social-Media-Kanälen der Kieler Woche immer die aktuellsten Informationen geben. 

Über die Hörn geht es dieses Jahr nur über die schmalere Schubbrücke.  Deswegen gibt es dort einen festen Öffnungs- und Schließplan.  Nur falls Fördedampfer der SFK außerplanmäßig aus- oder einlaufen müssen, wird die Brücke zusätzlich geöffnet. 

Wenn sehr viele Leute unterwegs sind, kann außerdem spontan eine Einbahnregelung vom Ostufer zum Westufer eingerichtet werden. In der Gegenrichtung kommt man solange nur außen um die Hörnspitze.  

Die Kieler-Woche-Familie verurteilt alle Formen des Rassismus und distanziert sich als demokratische Veranstaltung von jeglichem rechtsradikalen Gedankengut. Das Singen oder Zeigen verfassungswidriger Texte, Symbole und Gesten werden in keinem Fall toleriert. Alle Partner*innen werden bei Beobachtung derartiger Vorfälle umgehend reagieren, die Polizei verständigen und rechtliche Schritte einleiten.

Um das respektvolle Miteinander und den Zusammenhalt auf der Kieler Woche weiter auszubauen, gibt es erneut das Angebot der Initiative Saferspaces auf der Kieler Woche.

Saferspaces bildet eine wichtige Brücke zwischen Menschen, die unsichere Situationen erleben oder beobachten. Sie können niedrigschwellig über das Scannen eines QR-Codes Kontakt zu geschulten Awareness-Teams aufnehmen. Die Codes finden sich auf allen Eventarealen und auf den Bannern der Kieler Woche im Innenstadtbereich.

Während der Kieler Woche gelten die Regelungen des Cannabisgesetzes: Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Schutzmaßnahmen wie beispielsweise das Konsumverbot in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren können der Kommunale Ordnungsdienst oder die Polizei über die 110 informiert werden.

Bundesweit wurde eine einheitliche Plattform eingerichtet:www.infos-cannabis.de. Sie bündelt Informationen zu dem Gesetz und den vorhandenen Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung, Suchtbehandlung sowie zu Wirkung, Risiken und "safer-use"-Hinweisen.

Der Kinderschutzbund stellt zur Kieler Woche zwei Kinderauffangzelte bereit, um sich um verloren gegangene Kinder und suchende Eltern zu kümmern. Dort können Eltern auch kostenfrei Armbänder für ihre Kinder abholen, auf denen ihre Mobilnummern vermerkt werden, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Die beiden Zelte befinden sich gut sichtbar an der Kiellinie auf der Geomarwiese und an der Spiellinie auf der Krusenkoppel. Darüber hinaus werden Mitarbeiter*innen des Kinderschutzbundes auch auf den Eventarealen mobil unterwegs und damit jederzeit ansprechbar sein.

Der Jugendschutz führt in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion wieder Jugendschutzstreifen auf den Eventarealen durch. Die Aufklärungsarbeit konzentriert sich dabei nicht nur auf Alkohol, sondern auch auf Zigaretten und Vapes. Die Streifen sind jeweils mit zwei Pädagog*innen und zwei Polizist*innen besetzt und auf verschiedenen Routen auf der Kieler Woche unterwegs.

Gemeinsam mit der Stadt.Mission.Mensch, dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und dem Städtischen Krankenhaus Kiel koordiniert der städtische Jugendschutz das HaLT-Projekt: Wird eine jugendliche Person mit einer Alkoholintoxikation in eines der Krankenhäuser eingewiesen, informieren die Kliniken die Stadt.Mission.Mensch. Geschulte Mitarbeiter*innen besuchen die Jugendlichen am Krankenbett und bieten eine Erstberatung und weiterführende Beratungen an.

Die Jugendschutzexpert*innen der Stadt sensibilisieren Supermärkte, Tankstellen, Kioske und kleinere Alkoholverkaufsstellen im Bereich der Kieler Woche für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Zudem gibt es Infostände an der Jungen Bühne und an der Kiellinie in Höhe Geomar, wo Mitmachaktionen (Alkoholquiz, Rauschbrillen) angeboten werden. Auch der „Partybag“ – ein von Jugendlichen entwickelter Beutel mit Inhalten für sicheren Alkoholkonsum – kommt zum Einsatz. Zielgruppe sind Personen ab 16 Jahren, die legal Alkohol erwerben und konsumieren dürfen.

Neu zusammengestellt hat der Jugendschutz Tipps für eine sichere Kieler Woche für junge Menschen. Dazu gehören Hinweise zu Alkoholkonsum, K.O.-Tropfen, Feiern in der Sonne, das neue Cannabisgesetz, eine sichere Heimreise und Hilfsangebote. Die Tipps finden sich ausführlich auf www.kiel.de/sicherfeiern sowie auf Plakaten, in Social Media und auf einem Kärtchen im „Partybag“.

An insgesamt vier Stationen verteilt über die Eventareale steht der Sanitätsdienst für Kieler-Woche-Besucher*innen bereit, um bei Bedarf Hilfe zu leisten. Am Ostseekai wird zum zweiten Mal ein ganz besonderer „Liegeplatz“ für diejenigen angeboten, die auf ihrer Entdeckungsreise seekrank geworden sind.

An diesem zentralen Behandlungsort können solche Kieler-Woche-Patient*innen durch den Sanitätsdienst behandelt werden, die nicht als Notfall in ein Krankenhaus gebracht werden müssen. So können beispielweise kleinere Verletzungen versorgt oder hilfsbedürftige, nicht krankenhauspflichtige Personen betreut werden.

Das Konzept dient auch dazu, die teilweise ausgelasteten Krankenhäuser zur Kieler Woche nicht zusätzlich zu belasten. Zudem können Patient*innen direkt in der Nähe der Eventareale wieder entlassen werden und danach entweder zu ihren Freund*innen zurückkehren oder sich auf den Heimweg machen.

Die Fußball-Weltmeisterschaft in Kanada, Mexiko und den USA wird voraussichtlich zahlreiche Besucher*innen auch zur Kieler Woche 2026 zum gemeinsamen Schauen und Mitfiebern vor die Großbildleinwände ziehen. 

Um die Deutschlandspiele sicher, ruhig und komfortabel zu genießen, wird Besuchenden geraten sich rechtzeitig über das umfangreiche Public-Viewing-Angebot zu informieren und sich frühzeitig zu ihren Wunsch-Eventflächen zu begeben.  Public-Viewing-Angebote im Kieler-Woche-Programmkalender

Das städtische Wegeleitsystem informiert Sie über die LED Walls, die digitale Füllstandskarte auf dieser Seite und in der App aktuell über Kapazitäten und leitet bei Bedarf auf weniger besuchte Eventflächen um.


Crowdmanagement

Im Vordergrund steht die frühzeitige Verteilung der Besucher*innen auf den verschiedenen Eventarealen. Zum Crowdmanagement gehören zum Beispiel das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, die zusätzliche Absicherung des Auf- und Abbaus durch Sicherheitspersonal und die Vorgabe von Sicherheitsregeln beim Befahren von Flächen.

Für die Lenkung und Kontrolle der Bewegungsströme von Besucher*innen und zur präventiven Gefahrenabwehr kommen Videokameratürme sowie behördlich gesteuerte Drohnen zum Einsatz. Die Live-Bilder ermöglichen es der Veranstaltungsleitung, das Event in Echtzeit im Gesamt- und Detailüberblick zu behalten. So können potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt, Risiken eingeschätzt und passende Schutzmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. 

An ausgewählten Standorten in der Kieler Innenstadt liefert das Live-Bildmaterial Informationen über das Bewegungsverhalten der Gäste und die Füllstände von bestimmten Flächen und Abschnitten. Das trägt dazu bei, die Lage schneller und besser zu beurteilen sowie Flucht- und Rettungswege freizuhalten. Außerdem können mobile Einsatz- und Rettungskräfte gezielt koordiniert, begleitend unterstützt und individuell eingesetzt werden.

 
 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Oberbürgermeister Dr. Samet Yilmaz
0431 901-0,

Vertreten durch das Referat Kieler Woche
0431 901-905,

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

0431 901-2771 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Videoüberwachung erfolgt zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Besucher*innen und anderweitig Betroffenen, der Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung und des Schutzes von Sachwerten. Die rechtliche Grundlage bildet § 184 Absatz 2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG)

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Löschung der Daten erfolgt automatisiert nach 72 Stunden. Im begründeten Einzelfall kann eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgen.

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Jede betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, 0431 988 1200, .

 

7 Tipps fürs Gutgehen

Text: Sicher feiern auf der Kiwo - öffnet vergrößerte Ansicht
Text: Tipp 1 - Passt auf Euch und Eure Freund*innen auf - öffnet vergrößerte Ansicht
Text: Tipp 2 - Lasst Eure Getränke nicht unbeaufsichtigt - öffnet vergrößerte Ansicht
Text: Tipp 3 - Trinkt ausreichend Wasser - öffnet vergrößerte Ansicht
Text: Tipp 4 - Gönnt Euch an heißen Tagen mal eine Auszeit im Schatten. Sonnencreme nicht vergessen - öffnet vergrößerte Ansicht
Text: Tipp 5 - Macht Euch vorher Gedanken darüber, wie Ihr nach Hause kommt. - öffnet vergrößerte Ansicht
Text: Tipp 6 - Für Kinder und Jugendliche bleibt Cannabis verboten. - öffnet vergrößerte Ansicht
Text: Tipp 7 - Wenn Ihr Euch unwohl fühlt, diskriminiert werdet oder einfach überfordert seid, scannt den QR-Code auf dem Gelände oder auf den Bannern. Darüber erreicht Ihr direkt das Awareness-Team. - öffnet vergrößerte Ansicht